Es gibt Situationen für pflegebedürftige Personen aber auch für die Angehörigen, die es notwendig machen, eine zeitweise stationäre Pflege in Anspruch zu nehmen. Dieses Angebot ist die Kurzzeitpflege. Sie kann von jedem für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und ist sinnvoll, wenn
Es handelt sich dabei um eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers (§ 42 SGB XI, § 61 Abs. 2 Satz 1 SGB XII). Jedoch nur wer über einen Pflegegrad verfügt, hat Anspruch auf Kostenübernahme für Grund- und medizinische Behandlungspflege sowie soziale Betreuung und zwar für höchstens 28 Tage und bis zu einer Höhe von 1.612,00 EUR je Kalenderjahr. Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten ("Hotelkosten") sind nicht inbegriffen. Um pflegenden Angehörigen eine Möglichkeit zur Erholung zu bieten, gibt es die Verhinderungspflege. Auch hier leistet die Pflegekasse einen Zuschuss, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Die Oberlausitz Pflegeheim & Kurzzeitpflege gGmbH kann bis zu 38 Gäste aufnehmen. Die Unterbringung erfolgt in Ein- und Zweibettzimmern. Die Pflege und soziale Betreuung unserer Gäste durch fachlich kompetentes Personal stehen im Vordergrund. Unsere größte Freude ist es, wenn ein zufriedener Kurzzeitpflegegast seinen nächsten Aufenthalt wieder bei uns wünscht.
Seniorenwohnhaus "Am Belmsdorfer Berg" in Bischofswerda
Kurzzeitpflege "Am Stadtwall" in Bautzen
Oberlausitz Pflegeheim & Kurzzeitpflege gGmbH
Seniorenwohnhaus
"Am Belmsdorfer Berg"
Belmsdorfer Straße 43
01877 Bischofswerda
Telefon: (03594) 759 - 0
Leiterin der Kurzzeitpflege:
Christine Werner
stellv. Pflegedienstleiterin:
Telefon: (03594) 759 - 155
Telefax: (03594) 759 - 111
Oberlausitz Pflegeheim & Kurzzeitpflege gGmbH
Kurzzeitpflege "Am Stadtwall"
Am Stadtwall 3
02625 Bautzen
Telefon: (03591) 326017
Oberlausitz Pflegeheim & Kurzzeitpflege gGmbH | Belmsdorfer Straße 43 | 01877 Bischofswerda
Telefon: (03594) 759 - 0 | Telefax: (03594) 759 - 111 | E-Mail: info@olpk.de